AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version vom 01.11.2017

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Churcholution GmbH (nachfolgend "Churcholution"). Die Firma Churcholution GmbH bietet Lösungen für Kirchen oder ähnliche Organsationen an. Dazu gehören Dienstleistungen in Form von Beratung, Umsetzung und Bereitstellung insbesondere in den Bereichen IT-Infrastruktur, Cloud Computing, Software, Internetpräsenz, Veranstaltungstechnik und Multimediaproduktion.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von Churcholution betreffend dem Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von Churcholution angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Churcholution behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch Churcholution geschuldet. Ob der Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der Provision, relevant ist die Pflichterfüllung durch Churcholution.

4. Bezahlung

Churcholution bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung oder PayPal

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Churcholution behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Churcholution ist nicht zulässig.

Churcholution steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Pflichten von Churcholution

5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Churcholution ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von Churcholution.

5.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen und Drittanbieter beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Churcholution erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für Churcholution. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste sachgerecht zu nutzen.

7. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Churcholution dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen von Churcholution in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

8. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu Unzeiten, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

9. Terminannulation

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 30 (dreissig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig:

bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor Termin25% (fünfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises
bis 10 (zehn) Arbeitstage vor Termin50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises
bis 5 (fünf) Arbeitstage vor Termin75% (fünfundsiebzig Prozent) des vereinbarten Preises
bis 2 (zwei) Arbeitstage vor Termin100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises

10. Gewährleistung

Churcholution gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

Verkauft Churcholution Drittprodukte (insbesondere Hard- und Software) an den Kunden, profitiert dieser von derselben Gewährleistung, wie sie Churcholution vom Hersteller der Drittprodukte eingeräumt wird. Aufwand, welcher Churcholution aus Folgeschäden infolge mangelhafter Hard- oder Software entsteht, fällt nicht unter die Herstellergarantie. Ebenso der Aufwand, der nach Lieferung von Hard- und Software Dritter von Churcholution beim Kunden erbracht wird, fällt nicht unter die Herstellergarantie. Dazu gehören insbesondere die Neuinstallation von Programmen, Konfiguration von Hardwareteilen und sonstige, in Zusammenhang mit der Lieferung der Hard- und Software stehende Aufwendungen.

Garantieleistungen werden grundsätzlich während der normalen Geschäftsöffnungszeiten am Domizil von Churcholution durch entsprechend geschultes Fachpersonal erbracht. Bei Churcholution anfallende, notwendige Transport- und/oder Reisekosten zur Erbringung von Garantieleistungen gehen zu Lasten des Kunden.

Fehlleistungen von Diensten, welche durch Churcholution zur Verfügung gestellt werden und infolge unzureichender Schulung des Personals durch den Kunden sowie durch Verstoss gegen Richtlinien von Churcholution oder des Herstellers von Hard- und Software auftreten, sowie Störungen oder Ausfälle der Stromzufuhr, unterfallen nicht der Gewährleistung von Churcholution. Von den Garantieleistungen ausgenommen ist zudem jegliches Verbrauchsmaterial (wechselbare Datenträger, Farbbänder, Toner und dgl.).

11. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden an Churcholution umgehend zu melden.

Ausgeschlossen ist die Haftung ausserdem insbesondere für:

  • Schäden, die durch Unterbrechung der Nutzung oder Ausfälle der Internetverbindung entstehen;
  • Störungen in Drittsystemen oder in Rechenzentren Dritter, welche Churcholution nutzt bzw. zu denen eine Verbindung aufgebaut wird;
  • Daten- und/oder Informationsverluste;
  • Schäden, die durch Softwareschäden, Hackerangriffe oder durch sonstige über das Internet verursachte Probleme entstehen;
  • entgangenen Gewinn sowie Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwendung von Systemen, die durch Churcholution verkauft/zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden Churcholution umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Ausserdem wird jegliche Haftung im Zusammenhang mit einem Besuch einer Veranstaltung, die mit Hilfe von Churcholution durchgeführt wird, abgelehnt. Allfällige Versicherungen oder Bewilligungen sind alleinige Sache der Veranstalter. Auch für allfällige Schäden, die einem Teilnehmer durch den Besuch einer Veranstaltung entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt.

12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Churcholution zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von Churcholution explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit Churcholution Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

13. Datenschutz

Churcholution darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Churcholution ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Churcholution vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Churcholution auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Churcholution die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

14. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Churcholution jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach Aufschaltung auf der Website (www.churcholution.ch) durch Churcholution in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

15. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

18. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch Churcholution, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Unterbruch/Abschaltung bei Drittanbietern (Internet Provider, Softwarepartner) unmöglich, so ist Churcholution während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann Churcholution vom Vertrag zurück treten. Churcholution hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

19. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von Churcholution arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Churcholution haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

20. Spezifische Bestimmungen bei der Erteilung von Softwarelizenzen

20.1 Allgemeines

Churcholution gewährt dem Kunden das Recht, die Software (gemäss näherer Umschreibung in der Offerte) für die vereinbarte Zeitdauer zu nutzen. Die Lizenz ist unübertragbar und nicht exklusive und auf die Funktion und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt. Auch nach Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software im Eigentum von Churcholution. Der Kunde darf die Software lediglich für die vereinbarte Anzahl Server benutzen. Abgesehen von der für Backup erforderlichen Kopie, ist das Kopieren untersagt. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu kopieren, reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen, zu vervielfältigen oder auf Dritte zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn die schriftliche Genehmigung von Churcholution liege vor. Der Kunde ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der entsprechenden Software zu benutzen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, jegliche urheberrechtlichen Kennzeichen an der Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogrammen zu entfernen oder zu verändern. Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei Churcholution als Lizenzgeberin und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und Churcholution.

Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten Churcholuation mitzuteilen.

20.2 Wartung/Haftung

Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten Investitionen, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, für Wiederherstellung der Software, für Standzeiten oder für sonstige entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten und für Kursverluste sind vollständig ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Forderungen des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen. Churcholution übernimmt keine Verantwortung für externe oder indirekte Mängel und Folgeschäden (z. B. Schäden aus Betriebsausfall, Verzug von Informationsweiterleitung, wegen Viren oder aus Linien- oder Systemfehlern). Soweit die vertragliche Haftung von Churcholution ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Churcholution.

Der Kunde akzeptiert Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch Churcholution, welche die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weiterleitung von Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden Übertragungsverzögerungen kommen. Churcholution ist bemüht, Ausfallzeiten im Interesse des Kunden möglichst kurz zu halten. Der Kunde akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Churcholution haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw.

Churcholution bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen.

20.3. Gewährleistung

Churcholution leistet Gewähr, dass die lizenzierte Software der Produktspezifikation im Wesentlichen entspricht und entsprechend den Angaben verwendet werden kann. Eine Nachbesserung ist nur mit Zustimmung von Churcholution möglich. Churcholution übernimmt nur gestützt auf eine besondere Absprache irgendwelche Modifikationen oder Nachbesserungen an der Software. Der Kunde hat keinen Anspruch auf irgendwelche Kundenbetreuungs- oder Upgrade-Tätigkeiten von Churcholution.

Churcholution übernimmt keine Verantwortung für die Rentabilität der lizenzierten Software und der darauf basierenden Geschäfte. Es gibt keinerlei Garantie, dass mit der Software kurz- oder langfristig Gewinn gemacht werden kann. Es obliegt dem Kunden, die einzelnen Geschäfte, die mit Hilfe der Software gemacht werden, zu kontrollieren und die jeweilige Vereinbarkeit mit seinem Risikoprofil zu überwachen. Der Kunde verwendet das Programm auf eigene finanzielle Gefahr und Verantwortung.

Sollten allfällige Mängel an der lizenzierten Software festgestellt werden, sind diese spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Herunterladen der Software gegenüber Churcholution schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Churcholution haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung (Stromausfall, fehlerhafte Hardware etc.) entstanden sind. Insbesondere haftet Churcholution nicht für allfälligen Datenverlust. Es obliegt dem Risikobereich des Kunden, seine Daten regelmässig zu sichern und allfällige Backups durchzuführen.

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz von Churcholution zuständig. Churcholution steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.