AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.00 vom 16.08.2023 / gültig ab: 01.09.2023

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsbereich von Churcholution GmbH (nachfolgend «Churcholution»).

Churcholution bietet Lösungen für Kirchen, Vereine und KMU an. Dazu gehören Dienstleistungen in Form von Beratung, Umsetzung und Bereitstellung insbesondere in den Bereichen IT-Infrastruktur, Cloud Computing, Software, Internetpräsenz, Veranstaltungstechnik und Multimediaproduktion.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Churcholution und dem Kunden kommt entweder durch das Absenden der Informationen im vorgesehenen Bestellprozess oder durch die schriftliche Bestätigung einer individuellen Offerte zustande. Der Beginn der Leistungspflichten bzw. des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem im Bestellprozess veröffentlichten Angaben bzw. nach der Offerte. Die hier vorliegenden AGB sind integraler Bestandteile des Vertrages.

Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben (z.B. auf Grund individuell offerierter Leistungen), geht die Offerte den AGB vor. Besondere, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Diese gehen in der Geltungsordnung den anderen Vertragsbestandteilen vor.

3. Vertragsgegenstand

Das Dienstleistungsangebot von Churcholution beinhaltet insbesondere die Beratung, die Umsetzung/Bereitstellung, das Hosting, den Aufbau und die Entwicklung sowie die Wartung und den Support für folgende Produktbereiche:

  • Webseiten und erweiterte Webapplikationen wie z.B. Shops, Verzeichnissen, Verwaltungsplattformen und Mitgliederbereichen
  • Geschäftsapplikationen wie z.B. CRM/ERP-Systeme
  • Funktionen und Plattformen zur Automatisierung datenbasierter Aufgaben inkl. allfälliger Schnittstellen
  • Applikationen für den Versand, den Versand und die Speicherung von E-Mails
  • Netzwerkinfrastrukturen (Cloud oder On-Premise)
  • Medien wie Grafikelemente, Fotos, Videoclips etc.
  • Soft-/Hardware für die Veranstaltungstechnik
  • Workflow- und Gebäudeautomation
  • Anwenderschulungen und Webinare
  • Dokumentationen und Tutorials

Bei sämtlichen Produktbereichen ist der Miteinbezug weiterer Anbieter (Subunternehmer oder Drittsoftware/-komponenten) möglich bzw. teils unabdingbar. Dabei ist zu beachten, dass diese Anbieter ggf. ihre eigenen vertraglichen Bedingungen haben, welche für den Kunden verpflichtend sind, unabhängig der Leistungserbringung durch Churcholution.

4. Vergütung

4.1. Allgemeines

Die Vergütung bestimmt sich nach der Offerte. Wurden an Churcholution nicht sämtliche zur Offertstellung erforderlichen technischen und organisatorischen Grundlagen zur Kenntnis gebracht oder haben sich diese nach der Offertstellung verändert, bleibt eine Erhöhung der in der Offerte genannten Vergütung ausdrücklich vorbehalten.

4.2. Testzeitraum

Einige Produkte werden dem Kunden kostenlos zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt. Dieser Testzeitraum richtet sich nach den in der Offerte oder im Bestellprozess deklarierten Bedingungen. Nach Ablauf des Testzeitraums beginnt die kostenpflichtige Nutzung, sofern bis zum letzten Tag des Testzeitraums keine Kündigung erfolgt ist.

Im Fall einer Kündigung werden sämtliche Daten und Einstellungen nach Ablauf des Testzeitraums ohne weitere Information unwiderruflich gelöscht.

4.3. Wiederkehrende Kosten

Churcholution bietet einige Produkte im Abo-Modell an. Dies insbesondere bei Leistungen, welche die Wartung, das Hosting, den Support oder die Bereitstellung anderer Ressourcen betreffen. Die wiederkehrenden Kosten richten sich nach dem gewählten Lizenzpaket oder nach individueller Vereinbarung. Die Verrechnung erfolgt jeweils zu Beginn der Leistungsperiode.

Wiederkehrende Kosten können durch Churcholution unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von drei (3) Monaten den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Damit werden Anpassungen an die Jahresteuerung sowie allgemeine Weiterentwicklungsarbeiten und Kostenerhöhungen abgegolten. Eine Anhebung ist zu begründen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag innert Monatsfrist auf den Tag der Erhöhung aufzulösen.

4.4. Weitere Leistungen

Sämtliche im Leistungsumfang der unterzeichneten Offerte nicht ausdrücklich ausgewiesenen, vom Kunden zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen von Churcholution, werden zu den in der Offerte genannten Stundenansätzen in Rechnung gestellt.

Nicht in wiederkehrenden Kosten inbegriffen sind kundenspezifische Anpassungen, insbesondere die Produktkonfiguration, die Erstellung eines Corporate Designs, der Bezug von Weiterentwicklungen, Schulungen, Einlesen von Kundeninhalten und Arbeiten vor Ort. Entsprechende Leistungen werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

Nicht erfasst sind zudem Leistungen, die zur Beseitigung von Störungen erbracht werden, die durch unsachgemässe Bedienung oder Benützung durch den Kunden oder durch unerlaubte Eingriffe Dritter, durch Zufall oder höhere Gewalt entstanden sind. Entsprechende Leistungen werden dem Kunden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.

4.5. Stundenansätze und Spesen

Die Regelung der Stundenansätze und Spesen erfolgt in der Offerte. Dem Kunden werden ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ausgewiesene Spesen und Nebenkosten gemäss effektiven Auslagen in Rechnung gestellt.

4.6. Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen sind ohne gegenteiligen Vermerk innert 30 Tagen zu bezahlen. Zahlt der Kunde auch nach einmaliger Mahnung mit einer erneuten Fristansetzung von 30 Tagen nicht, kann Churcholution die Funktionalität der betreffenden Leistung unterbrechen, bis der geschuldete Betrag plus Verzugszins von 5% ab Ablauf der Mahnfrist an Churcholution überwiesen wurde.

Als Zahlungsarten stehen dem Kunden die Banküberweisung mittels Einzahlungsschein und/oder in spezifischen Fällen die Bezahlung mittels Kreditkarte/PayPal zur Verfügung.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz

Churcholution darf die im Rahmen des Vertrags aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Dienstleistung bearbeiten und verwenden. Churcholution ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Bearbeitung seiner Daten durch Churcholution vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Churcholution auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen des Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben.

Integraler und unabdingbarer Bestandteil dieser AGB ist der Vertrag über die Auftragsbearbeitung (AVV), welche die Bearbeitung personenbezogener Daten durch Churcholution gemäss aktuell gültigem Schweizer Datenschutzgesetz regelt.

Des Weiteren ist die Datenschutzerklärung zu beachten.

6. Support

Der Support von Churcholution umfasst die Beantwortung von Fragen sowie die Fehleranalyse und die Behebung von Störungen, welche seitens des Kunden von Personen mit definierter Weisungsbefugnis per E-Mail oder über das Kundenportal angefragt wurden.

Churcholution verpflichtet sich, innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang einer Anfrage den Kunden zu kontaktieren.

Nicht als Support einzuordnen sind Dienstleistungen, welche über die übliche Fragenbeantwortung hinausgehen. Insbesondere sind dies die Ausbildung von (neuen) Mitarbeitern oder Konfigurationsänderungen.

Erweiterte Support-Dienstleistungen (z.B. Unterstützung via Telefon und Remotezugriff nach vorheriger Terminfindung) sind möglich. Diese werden abhängig der gekauften Leistung spezifisch vereinbart.

Individuelle Leistungen (SLA) sind auf Anfrage möglich und werden zwischen Churcholution und dem Kunden schriftlich vereinbart sowie beidseitig unterzeichnet.

7. Wartungsarbeiten und Datensicherung

Mit Wartungsarbeiten an Produkten oder an Serversystemen optimiert Churcholution regelmässig den Betrieb, die Sicherheit, die Leistungsfähigkeit und die Qualität des Angebots. Churcholution behält sich das Recht vor, im Rahmen des Innovationsprozesses Abläufe und Verhalten sämtlicher Produkte zu modifizieren. Churcholution garantiert daher nicht, dass Funktionen unverändert bleiben.

Der Kunde duldet kurzfristige Nutzungsbeschränkungen, welche durch Wartungsarbeiten entstehen. Churcholution führt Wartungsarbeiten vorzugsweise an Randzeiten (zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) durch. Längere Unterbrüche wegen Wartungsarbeiten werden dem Kunden frühzeitig angezeigt.

Für sämtliche auf der Serverinfrastruktur von Churcholution betriebenen Produkte werden täglich Datensicherungen erstellt. Somit besteht im Ernstfall die Möglichkeit, auf frühere Datenbestände zurückzugreifen. Eine allfällige Datenwiederherstellung ist kostenpflichtig und wird dem Kunden im Bedarfsfall offeriert.

8. Pflichten von Churcholution

8.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Churcholution die Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von Churcholution.

8.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen und Drittanbieter beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

9. Pflichten des Kunden

9.1. Rechtmässigkeit und Richtigkeit der Inhalte

Die Softwareprodukte von Churcholution sind sehr flexibel nutzbar und können vom Kunden mit beliebigen Daten bestückt werden. Unabhängig davon, ob solche Daten öffentlicher Art sind (z.B. durch Publizierung auf einer Webseite) oder ob es sich um eine geschlossene Datenhaltung handelt (z.B. Mitgliederbereich oder Verwaltungszweck), gewährleistet der Kunde, dass die verarbeiteten Informationen gegen keine bestehenden Gesetze der Schweiz verstossen. Nicht zugelassen sind insbesondere gewaltverherrlichende, rassistische oder pornografische Inhalte - auch dann, wenn diese durch Verlinkungen zugänglich gemacht werden. Die Inhalte dürfen zudem nicht gegen die guten Sitten verstossen oder sonst einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.

Der Kunde verpflichtet sich weiter, sämtliche wettbewerbsrechtlichen, alle fernmelderechtlichen sowie nationalen und internationalen urheberrechtlichen Vorschriften einzuhalten und auch sonst nicht Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde hält die einschlägigen Datenschutzbestimmungen ein. Der Kunde stellt sicher, dass Inhalte Dritter vor der Aufschaltung auf deren Rechtmässigkeit geprüft werden.

Der Kunde stellt Churcholution von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Pflichten frei.

Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit und Richtigkeit solcher Inhalte liegt ausschliesslich beim Kunden.

9.2. Vertragliche Pflicht zur Entfernung rechtswidriger Inhalte.

Sollten Churcholution ernst zu nehmende Hinweise auf rechtswidrige Inhalte oder Machenschaften in Bezug auf die vom Kunden verwalteten informationen vorliegen, wird Churcholution den Kunden darüber informieren und die Funktionalität der Leistung vorsorglich unterbrechen, bis fraglicher Inhalt durch den Kunden entfernt wurde.

Die fristlose Kündigung und Schadenersatzansprüche von Churcholution bleiben vorbehalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Churcholution im Falle von rechtswidrigen Inhalten oder Machenschaften, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, gegebenenfalls dessen Identität Dritten (insbesondere den Strafverfolgungsbehörden) bekannt geben kann und muss.

9.3. Informations- und Mitwirkungspflichten

Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.

Der Kunde definiert gegenüber Churcholution eine entscheidungsfähige Kontaktperson mit Weisungsbefugnis und eine Stellvertretung. Der Kunde kontrolliert von Churcholution durchgeführte Arbeiten und nimmt für ihn entwickelte Features fristgerecht ab.

Die Vertragsparteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.

9.4. Sicherstellung der Datenschutzkonformität

Mit dem Produktangebot von Churcholution werden dem Kunden unzählige optionale Tools für unterschiedlichste Einsatzzwecke zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für eine datenschutzkonforme Nutzung des jeweiligen Produkts und der enthaltenen Tools liegt vollumfänglich beim Kunden. Churcholution übernimmt keinerlei Haftung für gesetzeswidrige Datenverarbeitungen, welche durch die Verwendung des Produkts zustande kommen.

Die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts für den jeweiligen Anwendungsfall sind vom Kunden in eigener Verantwortung zu prüfen, zu beurteilen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Bei Bedarf für Unterstützung kann der Kunde kostenpflichtige Dienstleistungen von Churcholution in Anspruch nehmen (Beratung, Analysen, Umsetzung von Massnahmen).

Insbesondere in folgenden Situationen sind entsprechende Überprüfungen auf Datenschutzkonformität unerlässlich:

  • Verwaltung von personenbezogenen Daten in CRM-Anwendungen oder Webapplikationen
  • Einbindung von Drittanbieter-Tools auf einer Webseite (z.B. Google Fonts, Google Maps, Google reCaptcha, Google Analytics, YouTube-Videos uvm.)

10. Termine

Termine werden individuell und schriftlich vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, falls:

  • Churcholution Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
  • der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich Vereinbarten verlangt;
  • der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  • Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Churcholution liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Pandemien, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen.

Churcholution informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.

Werden Termine ohne Verschulden von Churcholution nicht eingehalten, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Churcholution wegen des entstandenen Schadens verantwortlich zu machen. Sind die Verzögerungen nachweisbar von Churcholution verschuldet, hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt Churcholution bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, kann der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten und vom Vertrag zurücktreten.

11. Abnahme

Nach Abschluss kundenspezifischer Arbeiten/Entwicklungen wird von Churcholution ein Bericht erstellt, welcher die erbrachten Leistungen dokumentiert und den Kunden dazu auffordert, diese auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde kann allfällige Mängel und Einwände innert 10 Werktagen seit Erhalt des Berichts an Churcholution zurücksenden, woraufhin die Beanstandungen durch Churcholution zu beurteilen und allfällige Unstimmigkeiten zu berichtigen sind. Bleibt eine solche fristgerechte Rückmeldung aus oder wird der Bericht beanstandungslos bestätigt, gilt die Leistung als abgenommen.

12. Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat schriftlich auf das Ende der Vertragsperiode auflösen.

Churcholution kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere zu, wenn Produkte rechts- oder zweckwidrig verwendet werden oder wenn die vorliegenden AGB trotz schriftlicher Mahnung fortgesetzt missachtet werden. In solchen Fällen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bis Ende der Vertragsperiode bestehen.

Der Kunde ist selbst verantwortlich, sämtliche Datenbestände zu sichern oder auf andere Systeme zu übertragen, bevor diese nach Beendigung des Vertrags durch Churcholution unwiderruflich gelöscht werden.

13. Gewährleistung, Verfügbarkeit und Haftung

13.1. Gewährleistung

Churcholution steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen und für die Funktionsfähigkeit sämtlicher Produkte ein. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass auch bei sorgfältiger Entwicklung Fehler oder Mängel nicht vollständig vermieden werden können. Solche Fehler werden im Rahmen der Wartungsarbeiten bzw. des Supports behoben. Der Kunde hält eine Fehlerdokumentation bereit.

Churcholution gewährleistet nicht, dass die Standardfunktionalitäten der Produkte die Bedürfnisse des Kunden voll abdecken. Abweichungen von den Kundenbedürfnissen sind nur dann Mängel oder Fehler, wenn Churcholution die Erfüllung der Kundenbedürfnisse ausdrücklich und schriftlich garantiert hat.

13.2. Verfügbarkeit

Eine Garantie für eine jederzeitige Verfügbarkeit sämtlicher Produkte und des Supports kann nicht übernommen werden. Churcholution reagiert jedoch umgehend auf Ausfälle im eigenen Verantwortungsbereich.

13.3. Haftung

Churcholution haftet für vom Kunden nachgewiesene direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, wenn diese Schäden durch Mitarbeiter von Churcholution grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.

Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Churcholution haftet insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverluste.

Weiter besteht keine Haftung, wenn Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen (insbesondere höhere Gewalt, von beigezogenen Internet Service Provider zu verantwortende Störungen, Hackerangriffe etc.) oder auf andere, durch den Kunden zu vertretende Gründe zurückzuführen sind.

14. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von Churcholution arbeiten und jegliche potenziellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Churcholution haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

15. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Übertragung von Rechten an Dritte

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Churcholution auf Dritte übertragen werden.

16.2. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Churcholution behält sich das Recht vor, die aktuellen AGB jederzeit angemessen zu ändern. Die überarbeiteten AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt, beispielsweise per E-Mail. Falls ein Kunde die vorliegenden Änderungen nicht akzeptieren möchte, steht es ihm frei, den Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen von Churcholution ausserordentlich und ohne Einhaltung einer Frist vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich oder in Textform zu kündigen. Sofern der Kunde nicht im Vorhinein widerspricht oder den Vertrag kündigt, werden die geänderten AGB als angenommen betrachtet.

16.3. Teilnichtigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

16.4. Steitbeilegung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden.

16.5. Gerichtsstand

Falls beim Streitbeilegungsversuch keine Einigung zustande kommt, kann für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der ordentliche Richter am Sitz von Churcholution angerufen werden. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

16.6. Rechtswahl

Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) wird ausgeschlossen.